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Feuerwerk - Gefahr
         
   
Das Abbrennen von Raketen, Vulkanen, Krachern, bengalischen Zündhölzern und anderem Feuerwerk begeistert immer wieder. Daher werden jedes Jahr am 1. August für viele Millionen Franken Feuerwerkskörper gezündet.
   


     
Unkorrektes und unvorsichtiges Abbrennen von Feuerwerk führt jährlich in der Schweiz zu schweren Unfällen und Bränden.

Besonders Kinder und Jugendliche sind sich der Gefahren nicht bewusst. Viel Leid und hohe Kosten wären durch richtiges Verhalten vermeidbar.
     
     
Pyrotechnische Gegenstände für Vergnügungszwecke (Feuerwerkskörper) enthalten mindestens einen Zünd- oder Explosivsatz. Ihre Energie ist dazu bestimmt, Licht, Wärme, Schall, Rauch, Druck, eine Bewegung oder ähnliche Wirkungen zu erzeugen.
     
     
Rakete
Vulkan
Feuertopf
     
Knallerbsen
Bengalhölzer
Wunderkerzen
 

Lagerung und Verkauf von Feuerwerken

  • Das Rauchverbot in Verkaufslokalen und bei Verkaufsständen mit Feuerwerk ist unbedingt einzuhalten.
  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
Anforderungen an die Lagerung und den Verkauf von Feuerwerk: VKF-Brandschutzrichtlinie "Gefährliche Stoffe“

Umgang / Verwendung von Feuerwerk

Feste zum Nationalfeiertag enden gelegentlich mit einem Brand. Für ungetrübte Festfreude empfiehlt sich:

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk über die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper beraten.
  • Lagern Sie Feuerwerk an einen kühlen und trockenen Ort. Sorgen Sie dafür, dass Kinder keinen Zugriff haben.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung rechtzeitig (am besten noch bei Tageslicht). Beachten Sie die Hinweise darauf sorgfältig.
  • Zündhölzer und Feuerwerk gehören nicht in die Hände unbeaufsichtigter Kinder.
    Halten Sie Feuerwerk von kleinen Kindern fern. Grössere Kinder müssen über den richtigen Umfang mit Feuerwerk instruiert und beaufsichtigt werden.
  • Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Gebäuden, Wäldern und Menschenansammlungen abgebrannt werden. Es ist für einen angemessenen Sicherheitsabstand zu sorgen.
    Brennen Sie bei grosser Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern oder Getreidefeldern ab.
  • Raketen sind aus gut verankerten Flaschen oder Rohren abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Schützen Sie Ihren Vorrat an Feuerwerk auf dem Festplatz vor Funkenwurf.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, nähern Sie sich ihm frühestens nach fünf Minuten. Unternehmen Sie keine Nachzündversuche. Geben Sie den „Blindgänger“ dem Verkaufsgeschäft zurück.
  • Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn.
  • Schützen Sie Ihr Gebäude und Ihre Wohnung vor „fehlgeleiteten Raketen“, indem Sie die Fenster schliessen und die Sonnenstoren hochziehen.
 

     
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich/Kantonale Feuerpolizei und die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), Bern, wünschen Ihnen einen stimmungsvollen und brandfreien 1. August.

1. August-Feuer
     
     
  • Es ist für einen angemessenen Abstand zu Gebäuden, Wäldern und Getreidefeldern zu sorgen.
  • Das Feuer ist bis zum vollständigen Erlöschen zu beaufsichtigen.
 

Weitere Informationen
 
Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) stellt Ihnen das Merkblatt „Feuerwerk“ zur Verfügung. Für Bestellungen und weitere Auskünfte wenden Sie sich an:

Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB)
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern
       
Telefon: 031 320 22 20 Fax: 031 320 22 99
E-Mail: mail@bfb-cipi.ch Homepage: www.bfb-cipi.ch

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