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24.08.2018 16:49

Aufhebung generelles Feuerverbot

Aufgrund der Niederschläge in den letzten vierundzwanzig Stunden hat sich die Lage zur Trockenheit im Bezirk Meilen entspannt. Das Brandrisiko vermindert sich überdies aufgrund der sinkenden Temperaturen und der Niederschlagsprognosen voraussichtlich weiter. Die Sicherheitsfachleute im Bezirk Meilen schätzen die Gefahrenlage nach einer erneut durchgeführten Lagebeurteilung vom Freitag, 24. August 2018, so ein, dass das absolute Feuerverbot im Freien nicht mehr notwendig ist. Es liegt keine besondere Gefährdung mehr vor, wie sie für dessen Aufrechterhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Das allgemeine Feuerverbot wird deshalb in Absprache mit allen Bezirksgemeinden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Gemäss letztem Lagebericht des Kantons Zürich vom 20. August 2018 gilt hingegen bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion unverändert ein striktes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 200 Meter um Waldränder herum. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie für Cheminées in Waldhütten.

Trotz der Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Freien sind folgende Vorsichtsmassnahmen zu beachten:

  • Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen

  • allfälligen Funkenwurf sofort löschen

 

 

 

Präsidialverfügung zur Aufhebung des Feuerverbot in Meilen

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