Prävention

Brandschutz

Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden. Brandschutz ist Polizeirecht (Schutz von Leib, Leben und Gesundheit) und ist kantonales Recht. Die Brandschutzvorschriften beruhen auf den "Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF". Beim Brandschutz werden geeignete Massnahmen getroffen, welche die Entstehung und Ausbreitung von Bränden und Explosionen verhindert und die Flucht- und Rettungswege sicherstellt. Wir arbeiten sehr eng mit der Feuerpolizei zusammen und vertreten und überprüfen die Anliegen der Feuerwehr. Siehe auch Dokumente.


Weitere Informationen zu den Brandschutzvorschriften:

Brandschutzvorschriften

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